Nachlassverfügung
Auch über den Tod hinaus: Tierschutz ist Herzenssache
Es ist kein Geheimnis, dass sich ein Tierheim unglaublich freut, wenn es im Testament einer großzügigen Tierfreundin oder eines großzügigen Tierfreundes bedacht wird. Der damit verbundene finanzielle Segen verschafft dem Tierheim und somit seinen Schützlingen letztlich ein wichtiges Stück Sicherheit für die Zukunft.
Der Tierschutzverein Starnberg und alle in unserem Tierheim Engagierten sind sich natürlich der Sensibilität des Themas bewusst. Deshalb möchten wir Ihnen hier nur erste Informationen zum Thema „Testament/Schenkung/Nachlassverfügung zugunsten des Tierheims Starnberg“ zukommen lassen.
Einige wissenswerte Aspekte:
- Als gemeinnützige Organisation ist der Tierschutzverein Starnberg u.U. e.V., der das Tierheim Starnberg trägt und unterhält, von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Die Zuwendung kommt Eins-zu-eins beim Tierschutzverein an.
- Bei einer Schenkung zu Lebzeiten können Sie Steuern sparen: Übertragen Sie Vermögen „mit warmer Hand“ auf den Tierschutzverein Starnberg u.U. e.V., erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Sie in Ihrer Einkommen-steuererklärung geltend machen können.
- Es besteht auch die Möglichkeit, Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen, sich aber etwa die Nutzung einer Immobilie oder Einkünfte bis zum Lebensende oder dem Lebensende einer anderen Person vorzubehalten.
- In unserem Tierheim, das es ja bereits seit den 50er Jahren gibt, stehen immer wieder größere Renovierungen oder Modernisierungen an – wie etwa die Erneuerung unserer Hundeausläufe oder des Katzenhauses. Wer zu seinen Lebzeiten ein solches bestimmtes Projekt mit einer Schenkung unterstützt, kann sich gemeinsam mit uns auch noch selbst noch daran erfreuen – und an unserer großen Wertschätzung des Engagements für unsere Schützlinge!
Wir laden Sie herzlich ein: Lernen Sie uns kennen!
Besuchen Sie uns und machen Sie sich selbst ein Bild vor Ort von uns und unserer täglichen Tierschutzarbeit! Wir sind ein kleines Tierheim mit einem engagierten Team, das sich sehr gerne Zeit für Interessenten und Besucher nimmt.
Besonders gut ist es natürlich, wenn Sie sich ankündigen und einen Termin vereinbaren – dann können sich unsere Tierheimmitarbeiter wirklich genügend Zeit für Ihr Anliegen nehmen.
Wenn Sie uns und unseren Schützlingen mit Ihrem letzten Willen etwas Gutes tun möchten, erhalten Sie bei erbrechtlichen Fragen eine kostenlose telefonische Erstberatung bei der Erbschaftskanzlei Linz-Kohler:
Andrea Linz-Kohler
Zumpestraße 3
82131 Stockdorf
Tel.: 089-89988740
Fax: 089-89988741
Andrea.linz-kohler@kanzlei-m.de